Neue Coronaschutzverordnung ab dem 16. Januar 2022

Liebe Mitglieder,

die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) tritt am 16.Januar 2022 vorerst bis zum 09. Februar 2022 in Kraft.

Daher möchten wir Euch gerne über die wichtigsten Änderungen informieren:

  • 2G-plus-Regelung für die Sportausübungen in Innenräumen (Reithalle) besteht weiterhin.
  • Geboosterte Personen sind von der zusätzlichen Testpflicht befreit.                         ((Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G-Plus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) über eine Auffrischungsimpfung (unmittelbar ab Erhalt der 3. Impfung) verfügen.
  • Nachweislich geimpfte/genesene Personen, sind mit geboosterten Personen gleichgestellt. Die Reihenfolge ist dabei unerheblich. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.
  • Personen mit zweimaliger Impfung sind auch von einer Testpflicht befreit. Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zm 90. Tag nach der Impfung.
  • Ebenfalls nicht mehr der Testpflicht unterliegen genesene Personen, ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Ausnahmen bei 2G-/2G-Plus-Regelung:

  • Kinder, die noch nicht im Schulalter sind, sind immunisierten Personen gleichgestellt und müssen nicht getestet werden
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre, die regelmäßigen Schultestungen unterliegen, werden immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (mit Test)

Für die Sportausübung im Freien bleibt es bei der 2G-Regel.

Wir als Vorstand bitten euch, die entsprechenden Nachweise (Impfnachweis/Genesenennachweis plus Personalausweis) mitzuführen und bei Aufforderung seitens dem Reitlehrer, der Reitlehrerin und/oder seitens einem Vorstandsmitglied zu zeigen. Ansonsten ist die Nutzung der Anlage nicht gestattet. Zusätzlich muss im Rahmen möglicher Kontrollen durch das Ordnungsamt, jede Person die sich auf der Anlage als Besucher oder Nutzer aufhält, die oben genannten Nachweise mitführen und auf Verlangen im Rahmen einer Kontrolle vorzeigen.

Wir hoffen sehr auf Euer Verständnis und bitten zum Wohle aller um die strikte Einhaltung der oben genannten Vorgaben. Bleibt gesund!

Euer Vorstand