Neue Coronaschutzverordnung ab dem 13. Januar 2022

Liebe Mitglieder,

die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) tritt am 13.Januar 2022 vorerst bis zum 09. Februar 2022 in Kraft.

Daher möchten wir Euch gerne über die wichtigsten Änderungen informieren:

  • 2G-plus-Regelung für die Sportausübungen in Innräume (Reithalle) besteht weiterhin.
  • Geboosterte Personen sind von der zusätzlichen Testpflicht befreit.                         ((Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G-Plus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung (unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung) verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.

Ausnahmen bei 2G-/2G-Plus-Regelung:

  • Kinder, die noch nicht im Schulalter sind, sind immunisierten Personen gleichgestellt und müssen nicht getestet werden
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre, die regelmäßigen Schultestungen unterliegen, werden immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (mit Test)

 

Für die Sportausübung im Freien bleibt es bei der 2G-Regel.

 

Wir als Vorstand bitten euch, die entsprechenden Nachweise (Impfnachweis/Genesenennachweis plus Personalausweis) mitzuführen und bei Aufforderung seitens dem Reitlehrer, der Reitlehrerin und/oder seitens einem Vorstandsmitglied zu zeigen. Ansonsten ist die Nutzung der Anlage nicht gestattet. Zusätzlich muss im Rahmen möglicher Kontrollen durch das Ordnungsamt, jede Person die sich auf der Anlage als Besucher oder Nutzer aufhält, die oben genannten Nachweise mitführen und auf Verlangen im Rahmen einer Kontrolle vorzeigen.

Wir hoffen sehr auf Euer Verständnis und bitten zum Wohle aller um die strikte Einhaltung der oben genannten Vorgaben. Bleibt gesund!

Euer Vorstand