2G-Regelung auf der Reitanlage ab 24.11.2021

Liebe Mitglieder, liebe Reitsportfreunde,

leider hat sich die Infektionslage in Deutschland in den letzten Wochen drastisch verschlechtert.

Die Bundesregierung hat jetzt ein neues Gesetz verabschiedet und die gültige Coronaschutzverordnung ab heute (24.11.2021) für NRW veröffentlicht, welche bis mindestens zum 19. März 2022 gelten wird.

Hiernach dürfen nur noch geimpft oder genesene Personen (2G) die Reitanlage betreten und nutzen.

Ausgenommen sind Schüler bis 15 Jahre sowie alle die sich nicht impfen lassen können,in dem Fall muss dann eine Bescheinigung des Arzt und ein zertifizierten Negativ Test vorgelegt werden.

Wir als Vorstand bitten euch, die entsprechenden Nachweise (Impfnachweis/Genesenennachweis plus Personalausweis)mitzuführen und bei Aufforderung seitens dem Reitlehrer, der Reitlehrerin und/oder seitens einem Vorstandsmitglied zu zeigen. Ansonsten ist die Nutzung der Anlage nicht gestattet.

Zusätzlich muss im Rahmen möglicher Kontrollen durch das Ordnungsamt, jede Person die sich auf der Anlage als Besucher oder Nutzer aufhält, die oben genannten Nachweise mitführen und auf Verlangen im Rahmen einer Kontrolle vorzeigen.

Der Vorstand hält sich stichprobenartige Kontrollen vor, sofern kein Nachweis vorgelegt werden kann, darf die Anlage nicht mehr betreten bzw. genutzt werden.

Das Betreten der Reitanlage (auch der Außenanlage) durch ungeimpfte Personen/Besucher ist somit derzeit untersagt. Ausnahmen sind nur gemäß der aktuellen Verordnung zulässig.

Wir hoffen sehr auf Euer Verständnis, bleibt gesund.

 

Euer Vorstand